Mit dem Vorsorge Info 2022 Nr. 1 informieren wir über den Abschluss des Geschäftsjahres 2021.
Unter Berücksichtigung des guten Ergebnisses bei den Vermögensanlagen und der zu leistenden Aufwendungen per 01.01.2022 für die Ausgleichsmassnahmen infolge Senkung des Umwandlungssatzes hat der Stiftungsrat den Zinssatz für die Verzinsung der Vorsorgegelder für 2022 auf 2 Prozent festgelegt. Er liegt damit über dem vom Bund festgelegten Mindestzinssatz von einem Prozent.
Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge bleiben für die Jahre 2022 und 2023 unverändert.
Mit dem Vorsorge Info 2021 Nr. 2 informieren wir über den Abschluss des Geschäftsjahres 2020.
Ab 2022 wird ein einheitlicher - so genannter umhüllender - Umwandlungssatz gelten. Dieser wurde vom Stiftungsrat auf 5.4% im Jahre 2022 festgelegt, er wird bis 2025 um jeweils 0.1 Prozentpunkte pro Jahr gesenkt.
Um die Auswirkungen der künftig tieferen Umwandlungssätze abzufedern, hat der Stiftungsrat verschiedene Massnahmen beschlossen.
Bitte lesen Sie dazu das Vorsorge Info 2021 Nr. 1
Unter Berücksichtigung des guten Ergebnisses bei den Vermögensanlagen und der zu leistenden Aufwendungen für Wertschwankungsreserve und Ausgleich Pensionierungsverluste hat der Stiftungsrat den Zinssatz für die Verzinsung der Vorsorgegelder für 2021 auf 1.5 Prozent festgelegt. Er liegt damit über dem vom Bund festgelegten Mindestzinssatz von einem Prozent.
Ab 2020 werden die Renten neu monatlich und nicht mehr vierteljährlich ausbezahlt. Die Zahlungen erfolgen jeweils zwischen dem 5. und 10. des Monats.
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