Mit dem Vorsorge Info 2023 Nr. 2 informieren wir über den Abschluss des Geschäftsjahres 2022.
Mit dem Vorsorge Info 2023 Nr. 1 informieren wir über das Thema Nachhaltigkeit in der Vermögensanlage.
Unter Berücksichtigung des negativen Ergebnisses bei den Vermögensanlagen im vergangenen Jahr hat der Stiftungsrat den Zinssatz für die Verzinsung der Vorsorgegelder für 2023 auf 1.5 Prozent festgelegt. Er liegt damit dennoch über dem vom Bund festgelegten Mindestzinssatz von einem Prozent.
Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge bleiben für die Jahre 2023 und 2024 unverändert.
Mit dem Vorsorge Info 2022 Nr. 1 informieren wir über den Abschluss des Geschäftsjahres 2021.
Mit dem Vorsorge Info 2021 Nr. 2 informieren wir über den Abschluss des Geschäftsjahres 2020.
Ab 2022 wird ein einheitlicher - so genannter umhüllender - Umwandlungssatz gelten. Dieser wurde vom Stiftungsrat auf 5.4% im Jahre 2022 festgelegt, er wird bis 2025 um jeweils 0.1 Prozentpunkte pro Jahr gesenkt.
Um die Auswirkungen der künftig tieferen Umwandlungssätze abzufedern, hat der Stiftungsrat verschiedene Massnahmen beschlossen.
Bitte lesen Sie dazu das Vorsorge Info 2021 Nr. 1
Ab 2020 werden die Renten neu monatlich und nicht mehr vierteljährlich ausbezahlt. Die Zahlungen erfolgen jeweils zwischen dem 5. und 10. des Monats.
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