Angesichts des negativen Anlageergebnisses im 2018 hat der Stiftungsrat entschieden, für das Jahr 2019 eine Verzinsung der Altersguthaben analog zum BVG-Mindestzinssatz von 1.0 Prozent festzulegen. Der Stiftungsrat wird wie bisher auch in den kommenden Jahren die Zinssätze an den Anlageergebnissen ausrichten.
Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge bleiben für die Jahre 2019 und 2020 unverändert.
Anfang 2020 beginnt für die Pensionskasse Musik und Bildung eine neue Ära: Sie wird von einer Vorsorgeeinrichtung mit Vollversicherung und partiellen Selbstanlagen zu einer teilautonomen Pensionskasse. Heute sind rund 70 Prozent der Versichertengelder bei der AXA Versicherung rückversichert, die restlichen 30 Prozent werden von der Pensionskasse selbst verwaltet. Nach dem Entscheid der AXA, das Vollversicherungsgeschäft per Ende 2019 aufzugeben, hat der Stiftungsrat unmittelbar nach Bekanntwerden der neuen Situation die Verhandlungen mit der AXA aufgenommen und den Transformationsprozess eingeleitet.
Höhere Eigenverantwortung und neue Perspektiven
Mit der Teil-Autonomie fällt dem Stiftungsrat mehr Verantwortung zu, gleichzeitig ergeben sich aber neue Perspektiven in der Erreichung der Anlageziele. Der Stiftungsrat wird im Bereich der gesamten Vermögensverwaltung weiterhin mit dem Beratungsunternehmen Algofin AG zusammenarbeiten, um auch in der Teil-Autonomie den bisher hohen Sicherheits- und Qualitätsstandard zu halten. Die Risikodeckung für Tod und Invalidität wird weiterhin durch die AXA Versicherung sichergestellt.
Mehr Kundennähe
Mit dem Gang in die Teil-Autonomie geht die Pensionskasse Musik und Bildung auch im Bereich der Administration neue Wege. Die gesamte Kundenadministration wird ab Anfang 2020 auf einer neuen EDV-Plattform durch die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle in Basel wahrgenommen. Der Stiftungsrat hat sich nach der Evaluation verschiedener Verwaltungslösungen für die bewährte Softwarelösung SwissPension entschieden. Die Datenübernahme wird im 2019 in enger Zusammenarbeit mit den EDV-Spezialisten der AXA erfolgen.
Die Autonomie in der Administration schafft für die Pensionskasse Musik und Bildung mehr Kundennähe. Anfragen können effizienter bearbeitet werden, da die Daten nicht mehr bei AXA abgefragt, sondern aus dem eigenen EDV-System abgerufen werden können.
Der Stiftungsrat der Pensionskasse Musik und Bildung hat aufgrund neuer gesetzlicher Grundlagen und im Rahmen einer ordentlichen Anpassung die folgenden Änderungen im Vorsorgereglement beschlossen. Diese treten per 1. Januar 2018 in Kraft.
Auch die Pensionskasse Musik und Bildung sieht sich gezwungen, aus Gründen der Langlebigkeit ihren Umwandlungssatz in den nächsten Jahren kontinuierlich anzupassen. Der überobligatorische Umwandlungssatz beträgt im Jahre 2018 6.0%, im Jahre 2019 5.8%, im Jahre 2020 5.6% und im Jahre 2021 5.4%. Rentenberechnungen können bei der Geschäftsstelle verlangt werden.
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