Die Pensionskasse Musik und Bildung bietet für alle Erwerbsformen die passende Vorsorgelösung. Auch ein Teilzeitpensum sowie die selbstständige Erwerbstätigkeit können bei uns versichert werden.
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt die obligatorische Versicherung der Arbeitnehmenden und schreibt Mindestleistungen vor.
Die Pensionskasse Musik und Bildung erbringt über das Obligatorium hinaus zusätzliche Leistungen (vor- und überobligatorische Leistungen). Das Angebot der Vorsorgepläne BV1/BV2/BV3/BV4 steht den Musikschulen und sonstigen Institutionen in den Bereichen Bildung, Musik und anderen Künsten offen. Da die Arbeitnehmenden in diesen Bereichen meist in Teilzeitpensen erwerbstätig sind, wird das gesamte Einkommen ohne Koordinationsabzug versichert.
Weitere Informationen finden Sie unter den Rubriken Merkblätter, Reglemente und Formulare.
Teilzeitbeschäftigte, deren Arbeitgeber nicht der Pensionskasse Musik und Bildung angeschlossen sind, haben oft das Problem, dass die Teilzeitpensen die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge nicht erreichen. Die Pensionskasse Musik und Bildung hat für diese Anstellungen den Vorsorgeplan MV im Angebot. Bei dieser Vorsorgelösung können die Arbeitgeber aus den Bereichen Bildung, Musik und anderen Künsten, die keine alternative Vorsorgemöglichkeit für diese Arbeitnehmenden haben, Beiträge auf den gesamten Lohn ohne Koordinationsabzug einzahlen.
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Selbstständigerwerbende, die von der Ausgleichskasse als solche anerkannt sind, können sich freiwillig der beruflichen Vorsorge unterstellen. Die Pensionskasse Musik und Bildung bietet ihren Versicherten und Mitgliedern der angeschlossenen Verbänden (siehe unter Portrait/Partner) das Angebot von den Vorsorgeplänen SE1/SE2/SE3 im überobligatorischen Bereich. Mittels dieser Pläne kann das AHV-pflichtige Jahreseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit versichert werden.
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