Aus der Vielfalt der uns gestellten Fragen zum Thema Pensionskasse finden Sie hier eine Auswahl mit den entsprechenden Antworten.
Bei einem Urlaub bis zu 12 Monaten muss nichts unternommen werden. Die versicherten Personen bleiben bei uns angemeldet und haben einen verminderten versicherten Jahreslohn. Die Person muss nicht abgemeldet und nach dem Urlaub wieder angemeldet werden. Beiträge können während des Urlaubs nicht einbezahlt werden.
Falls eine Invalidität in dieser Zeit beginnen würde, wird der versicherte Jahreslohn des laufenden Jahres mit dem Durchschnitt des laufenden und der 2 vorangegangenen Jahre verglichen. Die Leistungen werden auf dem höheren der beiden Löhne berechnet. Dies ist im Reglement erster Teil unter II Berechnungsgrundlagen, B. Versicherter Lohn geregelt.
Ein Kapitalbezug ist der Pensionskasse Musik und Bildung drei Monate vor der Pensionierung schriftlich mitzuteilen. Es ist ein Bezug von ¼, ½ oder des gesamten Kapitals möglich.