Pensionskasse Musik und Bildung

Wohneigentum

Im Rahmen des Gesetzes und der Verordnung über den Vorbezug und die Verpfändung haben die Versicherten der Pensionskasse Musik und Bildung die Möglichkeit, das Freizügigkeitskapital für Wohneigentum einzusetzen.

Verwendung Freizügigkeitskapital

  • Erwerb von Wohneigentum respektive Umbau und Renovation
  • Rückzahlung von Hypotheken und Darlehen
  • Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft

Voraussetzungen

  • Der Versicherte muss Eigentümer der Liegenschaft sein
  • Die Liegenschaft muss selbst bewohnt werden (Hauptwohnsitz)

Vorbezug

  • Alle fünf Jahr möglich
  • Bezugshöhe mindestens CHF 20‘000
  • Auf den Bezug ist eine einmalige Steuer zu entrichten
  • Gemäss Reglement wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 400 erhoben


Da das Freizügigkeitskapital ganz oder teilweise als Barmittel eingesetzt wird, vermindert sich die spätere Rente.

Verpfändung

Es werden die Ansprüche zu Gunsten des Hypothekargläubigers verpfändet. Die Ansprüche gegenüber der Pensionskasse bleiben unverändert solange keine Auszahlung zu Gunsten des Gläubigers stattfindet.


Weitere Informationen finden Sie unter den Rubriken Merkblätter und Formulare.