Im Rahmen des Gesetzes und der Verordnung über den Vorbezug und die Verpfändung haben die Versicherten der Pensionskasse Musik und Bildung die Möglichkeit, das Freizügigkeitskapital für Wohneigentum einzusetzen.
Da das Freizügigkeitskapital ganz oder teilweise als Barmittel eingesetzt wird, vermindert sich die spätere Rente.
Es werden die Ansprüche zu Gunsten des Hypothekargläubigers verpfändet. Die Ansprüche gegenüber der Pensionskasse bleiben unverändert solange keine Auszahlung zu Gunsten des Gläubigers stattfindet.
Weitere Informationen finden Sie unter den Rubriken Merkblätter und Formulare.